HPV-Impfung

Humane Papillomviren (HPV) sind eine große Gruppe weit verbreiteter Krankheitserreger, die v.a. Haut- und Schleimhautzellen befallen. Manche HPV-Viren verursachen harmlose Zellveränderungen wie zum Beispiel Warzen. Andere HPV-Viren erhöhen jedoch das Risiko, an Krebs oder Krebsvorstufen im Bereich der Geschlechtsorgane und des Afters zu erkranken. Die häufigste durch HPV hervorgerufene Krebserkrankung ist Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom).

Impfungen - Frauenarztpraxis Löberstrasse in Gießen

Eine Impfung bietet Schutz vor den häufigsten krebsauslösenden Virustypen. Somit erkranken geimpfte Frauen seltener an Krebsvorstufen im Bereich des Gebährmutterhalses, langfristig ist eine Senkung der Rate an Gebärmutterhalskrebs zu erwarten. Da die derzeit auf dem Markt befindlichen HPV-Impfstoffe nicht alle potentiell krebsauslösenden Virustypen erfassen, ersetzt eine Impfung nicht die regelmäßige Krebsvorsorgeuntersuchung.

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt die HPV-Impfung in Deutschland für Mädchen zwischen 9 und 17 Jahren, seit 2007 werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Frauen über 17 Jahre müssen die Kosten im Allgemeinen selbst tragen, es kann sich jedoch lohnen, die Frage der Kostenübernahme individuell mit der Krankenkasse abzuklären.

Wir verimpfen in unserer Praxis den aktuellen nonavalenten HPV-Impffstoff (Gardasil 9).

 

Grippe-Impfung (Saisonale Influenza)

Eine echte Virusgrippe (saisonale Infuena) ist eine ernstzunehmende Erkrankung und nicht zu verwechseln mit einem "grippalen Infekt". Schwangere haben im Falle einer Erkrankung ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe und müssen z.T. stationär behandelt werden. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Frauen, die während der Influenzasaison schwanger sind, die Impfung. Auch das Neugeborene wird durch die Impfung in den ersten Monaten nach der Geburt geschützt, da die von der Mutter aufgrund der Impfung gebildeten Antikörper über den Mutterkuchen an das Kind weitergegeben werden. 

Bei der Grippeimpfung handelt es sich um einen sogenannten Totimpfstoff, der keine Erkrankung auslösen kann und somit in der Schwangerschaft unbedenklich für die werdende Mutter und das Ungeborene ist. Gesunde Schwangere sollen ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel geimpft werden, Frauen, die an chronischen Grunderkrankungen leiden, bereits im 1. Schwangerschaftsdrittel. Die Kosten für die Impfung werden in der Schwangerschaft von der Krankenkasse übernommen.

 

Keuchhusten-Impfung (Pertussis) für Schwangere

 

Keuchhusten (Pertussis) wird durch das Bakterium Bordetella pertussis verursacht. Der Erreger ist weltweit verbreitet, und seit einiger Zeit nehmen Keuchhusteninfektionen auch in Deutschland wieder zu. Keuchhusten ist hoch ansteckend und kann auch von Personen übertragen werden, die daran asymptomatisch erkranken. In jedem Lebensalter sind harmlose bis schwere Krankheitsverläufe möglich. Für Säuglinge kann Keuchhusten lebensbedrohlich sein, häufig ist eine Krankenhausbehandlung erforderlich. Oftmals erfolgt die Ansteckung durch die eigenen Eltern oder enge Familienangehörige.

Ein Neugeborenes verfügt über einen Nestschutz gegen Keuchhusten bis es selbst geimpft werden kann, wenn die Mutter in der Schwangerschaft geimpft wurde. Deshalb empfiehlt die Ständige Impfkomission (STIKO) seit 2020 eine Pertussisimpfung für Frauen in der Schwangerschaft. Diese sollte in der Regel zu Beginn des letzten Drittels der Schwangerschaft (ab der 28. Schwangerschaftswoche) und unabhöngig vom Abstand zu vor der Schwangerschaft verabreichten Pertussisimpfungen erfolgen. Genauso wie bei der Grippeimpfung handelt es sich um einen sogenannten Totimpfstoff, der keine Erkrankung auslösen kann und somit in der Schwangerschaft unbedenklich für die werdende Mutter und das Ungeborene ist

Die Impfung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und wird in unserer Praxis durchgeführt. Wir beraten Sie gerne.