Krebsvorsorge & Früherkennungsuntersuchungen

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen folgende Untersuchungen als Krebsfrüherkennung vor:

Krebsvorsorge - Früherkennung - Frauenarztpraxis Giessen

Ab 20 Jahren:

  • Untersuchung des Muttermundes mit Entnahme eines Zellabstriches ("Pap-Abstrich") von Muttermund und Gebärmutterhalskanal
  • Tastuntersuchung des Unterleibs

Neu seit 2020:

Laut der aktuellen Leitlinie zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs wird bei Frauen ab dem 35. Geburtstag zusätzlich zum Zellabstrich ("Pap-Abstrich") ein Abstrich auf HPV-High-Risk-Viren durchgeführt. Ist dieser negativ, sind also keine HPV-Viren nachweisbar, erfolgt der nächste Pap-Abstrich erst nach drei Jahren. Werden jedoch HPV-High-Risk-Viren nachgewiesen, werden bei der Krebsfrüherkennungsuntersuchung im Jahr darauf beide Abstriche (Pap-Abstrich und HPV-Abstrich) durchgeführt.

Wichtig zu wissen:

Unabhängig vom Abstrichergebnis haben Sie auch weiterhin ab 35 Jahre einen Anspruch auf eine jährliche gynäkolgische Krebsfrüherkennungsuntersuchung. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns bitte an!

 

Zusätzlich ab 30 Jahren:

  • Tastuntersuchung der Brust und der dazugehörigen Lymphknoten

 

Zusätzlich ab 50 Jahren:

 

  • Untersuchung auf Blut im Stuhl mittels immunologischem Stuhltest (jährlich bis zum Alter von 55 Jahren)

 

Zusätzlich ab 55 Jahren:

  • Zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren (durch einen hierauf spezialisierten Facharzt) oder Test auf Blut im Stuhl mittels immunologischem Stuhltest alle 2 Jahre

 

Zusätzlich ab 50 bis 69 Jahre (ab 1. Juli 2024 bis 70 Jahre):

  • Röntgenuntersuchung der Brüste (Mammographie) alle 2 Jahre. Diese Screeninguntersuchung zur Früherkennung einer Brustkrebserkrankung oder einer Brustkrebsvorstufe erfolgt nicht in einer normalen Frauenarztpraxis. Sie werden unaufgefordert vom "Mammographie-Screening Programm" eingeladen.
  • Neu ab 1. Juli 2024: Die Altersgrenze wird von bisher 69 auf 75 Jahre angehoben.