Sicherheit durch Früherkennung

Krebsvorsorge & Früherkennungs­untersuchungen

Sorgen Sie für sich – Gehen Sie regelmäßig zur Krebsvorsorge!

Gesetzlich versicherte Frauen haben abhängig vom Alter einen Anspruch auf verschiedene Untersuchungen, die wir in unserer Praxis  nach den aktuellen Leitlinien durchführen.

Diese können individuell und maßgeschneidert durch moderne Methoden der Krebsvorsorge und – früherkennung ergänzt werden. Wir beraten Sie gerne. Erweiterte Krebsvorsorge

Krebsvorsorge & Früherkennungsuntersuchungen<br />
Welche Vorsorgeuntersuchungen sehen die gesetzlichen Krankenversicherungen vor?

Krebsvorsorge & Früherkennung nach den aktuellen Leitlinien

Ab 20 Jahren:

  • Untersuchung des Muttermundes mit Entnahme eines Zellabstriches („Pap-Abstrich“) von Muttermund und Gebärmutterhalskanal
  • Tastuntersuchung des Unterleibs

Neu seit 2020:

Laut der aktuellen Leitlinie zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs wird bei Frauen ab dem 35. Geburtstag zusätzlich zum Zellabstrich („Pap-Abstrich“) ein Abstrich auf HPV-High-Risk-Viren durchgeführt. Ist dieser negativ, sind also keine HPV-Viren nachweisbar, erfolgt der nächste Pap-Abstrich erst nach drei Jahren. Werden jedoch HPV-High-Risk-Viren nachgewiesen, werden bei der Krebsfrüherkennungsuntersuchung im Jahr darauf beide Abstriche (Pap-Abstrich und HPV-Abstrich) durchgeführt.

Wichtig zu wissen:

Unabhängig vom Abstrichergebnis haben Sie auch weiterhin ab 35 Jahre einen Anspruch auf eine jährliche gynäkologische Krebsfrüherkennungsuntersuchung. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns bitte an!

Zusätzlich ab 30 Jahren:

Tastuntersuchung der Brust und der dazugehörigen Lymphknoten

Zusätzlich ab 50 Jahren:

Untersuchung auf Blut im Stuhl mittels immunologischem Stuhltest (jährlich bis zum Alter von 55 Jahren)

Zusätzlich ab 55 Jahren:

Zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren (durch einen hierauf spezialisierten Facharzt) oder Test auf Blut im Stuhl mittels immunologischem Stuhltest alle 2 Jahre

Zusätzlich ab 50 bis 69 Jahren (ab 1. Juli 2024 bis 75 Jahren):

  • Röntgenuntersuchung der Brüste (Mammographie) alle 2 Jahre. Diese Screeninguntersuchung zur Früherkennung einer Brustkrebserkrankung oder einer Brustkrebsvorstufe erfolgt nicht in einer normalen Frauenarztpraxis. Sie werden unaufgefordert vom „Mammographie-Screening Programm“ eingeladen.
  • Neu ab 1. Juli 2024: Die Altersgrenze wird von bisher 69 auf 75 Jahre angehoben.
Wir freuen uns auf Sie

Kontakt und Sprechzeiten

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Unsere Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag: 8 - 13 und 14 - 17 h
Freitag: 8 - 13 und 14 - 16.30 h

Termine nach Vereinbarung.

info@giessen-frauenarzt.de

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, freuen wir uns über eine Email.

0641-9844140

Unser Telefon ist von Montag bis Freitag von
8 - 12 h sowie von 14 - 16 h besetzt.
Fax: 0641-98441444

Löberstraße 17A 35390 Gießen

Im Hinterhof des Hauses Ludwigsstraße 36 (Restaurant "Nudelstube") befinden sich fünf Parkplätze für unsere Patientinnen. Von der „Nudelstube“ aus gelangen Sie über die Goethestraße in die Löberstraße.
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Gerne rufen wir Sie zurück. Wir bitten um Verständnis, daß per e-mail keine ärztliche Beratung erfolgen kann. Falls Sie ein Rezept benötigen, kommen Sie bitte direkt in die Praxis. Rezeptanforderungen per E-Mail oder Telefon können nicht bearbeitet werden.

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