Krebsvorsorge & Früherkennungsuntersuchungen
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen folgende Untersuchungen als Krebsfrüherkennung vor:

Ab dem 20. Lebensjahr:
- Untersuchung des Muttermundes mit Entnahme eines Zellabstriches von Muttermund und Gebährmutterhalskanal
- Tastuntersuchung
Zusätzlich ab dem 30. Lebensjahr:
- Tastuntersuchung der Brust und der dazugehörigen Lymphknoten
Zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr:
- Tastuntersuchung des Enddarms
- Untersuchung auf Blut im Stuhl (jährlich bis zum Alter von 55 Jahren)
Zusätzlich ab dem 55. Lebensjahr:
- Zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren (durch einen hierauf spezialisierten Facharzt) oder Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle 2 Jahre
Zusätzlich ab dem 50. bis zum 69. Lebensjahr:
- Röntgenuntersuchung der Brüste (Mammographie) alle 2 Jahre